Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SWG – Servicewerkstatt für Gleisbaukleinmaschinen und Gartengeräte

I.              Allgemeines – Geltungsbereich

1.1.          Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;

                entgegenstehende oder abweichende Regelungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir

                hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2.          Alle Vereinbarungen, die Zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen

                werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

II.             Angebot – Kostenvoranschlag

2.1           Grundlage bilden die jeweils gültigen Handelspreislisten der Lieferer und der Stundensatz der SWG.

2.2           Unsere Angebotspreise sind freibleibend.

2.3.          Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Veränderungen vom Auftraggeber bedürfen der schriftlichen

                Zustimmung der SWG.

2.4.          Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig.

                – Bei Auftragserteilung wird keine Aufwandsgebühr erhoben.

                – Bei Auftragsrücktritt wird die Aufwandsgebühr dem Auftraggeber berechnet.

                Handelt es sich bei der Auftragsablehnung um die Reparatur einer Maschine

                – wird diese im demontierten Zustand zurück übergeben.

                – ist der Rücktransport zum Kunden kostenpflichtig.

                – wird diese 3 Monate kostenlos aufbewahrt, danach werden die Lagergebühren kostenpflichtig.

                – wird diese nach 6 Monate verschrottet. Lagergebühren und Verschrottungskosten werden dem

                – Auftraggeber in Rechnung gestellt.

                Als Nichtreparatur gilt auch, wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat.

III.            Preis – Zahlungsbedingungen

3.1.       Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ” ab Werk”,

                ausschließlich Verpackung und Transport; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.          Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung gültigen Preise lt. Handelspreisliste, sofern nicht

                zwischen Auftraggeber und SWG ein Festpreis vereinbart wurde.

3.3.          Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am

                Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

3.4.          Bei Aufträgen, ausgenommen Barverkäufe, deren Nettobetrag (Rechnungsbetrag ohne Versandkosten und

                Mehrwertsteuer) unter 50,00 €, muss ein Kleinauftrags-/ Mindermengenzuschlag  von 20,00 € berechnet werden.

3.5.          Der Abzug von Skonto bedarf eine besondere  schriftliche Vereinbarung.

3.6.          Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis für Ersatzteile, Reparaturen und

                Leistungen sofort, für alle übrigen Lieferungen innerhalb von 30 Tagen netto ( ohne Abzug) ab Rechnungsdatum

                zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

3.7.          Die Übermittlung von Rechnungen per E-Mail unter folgender Adresse – info@swg-block.de –

                anstelle von Postversand ist zulässig.

3.8.          Tritt der Auftraggeber unbegründet vom Vertrag zurück, so hat SWG unbeschadet das Recht, Schadenersatz

                zu verlangen. Der Auftraggeber ist zuvor in angemessener Frist zur Vertragserfüllung aufzufordern.

IV.           Lieferung – Fertigstellung

4.1.       Der Beginn der von SWG angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

4.2.          Soweit nicht im Einzelfall Lieferfristen vereinbart wurden,  erfolgen die Lieferungen umgehend.

4.3.          Kann die Fertigstellung infolge höherer Gewalt, schwerwiegender und unverschuldeter und unvorhergesehener

                Betriebsstörungen oder durch fehlender Zulieferungen nicht eingehalten werden, entsteht keine Schadenersatzpflicht.

                SWG ist dann verpflichtet, den Auftraggeber über diese Verzögerung zu unterrichten, soweit dies möglich und

                zumutbar ist.

V.            Gefahrübergang – Verpackungskosten – Versand

            Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn

                Teillieferungen erfolgen.

5.2.       Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vereinbart wurde, obliegt die Wahl des Transportmittels SWG.

5.3.          Der Versand ist, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, kostenpflichtig und wird durch die aktuellen Preise der

                Transportunternehmen bestimmt.

5.4.          Verpackungen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

VI.           Mängelhaftung – Gewährleistung

6.1.       Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377HGB geschuldeten

                Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2.          Soweit ein Mangel vorliegt, ist SWG berechtigt, die Beseitigung des Mangels vorzunehmen.

6.3.          Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit die Ware verändert oder unfachgemäß behandelt wurde.

                Für Mängel und Schäden, die auf natürliche Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter oder nach-

                lässiger Behandlung durch den Auftraggeber oder seiner Hilfspersonen beruhen, wird nicht gehaftet.

6.4.          Die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels in einer anderen Fachwerkstatt bedarf der vorherigen

                Zustimmung von SWG.

6.5.          Bei Verkäufen erfolgt die Gewährleistung nach den vom Lieferer vorgegebenen Richtlinien.

6.6.          Gebrauchtgeräte verkauft SWG, soweit nicht anders vereinbart, wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher

                Gewährleistung.

VII.          Eigentumsvorbehaltsicherung

7.1.       SWG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

7.2.          Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SWG berechtigt, die

                Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch SWG liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor,

                es sei denn, SWG hätte dies ausdrücklich erklärt.  SWG ist nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren

                Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers  – abzüglich angemessener

                Verwertungskosten – anzurechnen.

VIII.         Rücknahmen ohne Rechtsverpflichtung

8.1.       Besteht kein rechtlicher Anspruch auf Rücknahme, werden gelieferte Erzeugnisse nur in Ausnahmefällen und nur

                nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch SWG zurückgenommen. Rücklieferungen ohne schriftliche

                Zustimmung werden ohne Prüfung unfrei an den Absender zurückgegeben. Die Versandkosten für die

                Rücklieferung trägt der Auftraggeber.

IX.           Produktinformation – keine Beratungspflicht

9.1.       Unsere Anwenderinformation und -instruktion ist auf die Angaben der jeweiligen schriftlichen Produktinformation

                (z.B. Bedienungsanleitungen) beschränkt. Eine weitergehende Beratungspflicht besteht nicht. Anwendung,

                Verwendung und Verarbeitung der Produkte liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

X.            Datenschutz

10.1.      SWG weist darauf hin, dass die Daten des Auftraggebers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne

                der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden.

10.2.        Mit der Anerkennung der AGB bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.

10.3.        Die Datenschutzhinweise werden Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

10.4.        Die Sicherheit bei Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen

                können abgefangen  oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig

                ankommen oder Viren enthalten. Die Firma SWG Block übernimmt daher keine Gewähr für Irrtümer oder

                Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind.

                Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse überlassen bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zusenden, gehen wir von einer

                eigenverantwortlichen Wahl aus, die oben genannten Risiken einzugehen.

XI.           Erfüllungsort – Gerichtsstand

                Erfüllungsort für die  Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand wird vom Auftraggeber ausdrücklich Berlin anerkannt.

 

 Stand Oktober 2018